Der Öliverein Lüterswil wurde am 2. November 1988 gegründet mit dem Zweck, den Unterhalt und den regelmässigen Betrieb der Ölmühle sicherzustellen. Seither ist der Verein stetig gewachsen und zählt heute fast 500 Mitglieder.
Werden auch Sie Mitglied des Ölivereins Lüterswil und helfen Sie so ideell oder aktiv mit, ein altes Handwerk lebendig zu erhalten. Die Mitgliedschaft steht allen Personen offen. Der Jahresbeitrag beträgt für Einzelmitglieder Fr. 30.–, für Familien Fr. 50.– und für Firmen Fr. 80.–.
Vereinsmitglieder erhalten regelmässig Informationen zu allen Vereinsaktivitäten und zur Grabenöle. Jeweils im September findet die Generalversammlung statt, in Jahren mit Ölifest im Festzelt in der Grabenöle. Im Anschluss an die GV offeriert der Verein ein währschaftes Mittagessen und verteilt als «Dividende» ein Fläschchen feines Baumnussöl. Als Vereinsmitglied geniessen Sie bevorzugte Konditionen für das Pressen Ihrer Baumnüsse.
Besonders freuen wir uns über Ihre aktive Mithilfe, sei es an den Öliwochenenden, beim Ölifest oder bei der Öliputzete jeweils im November, wo an einem geselligen Nachmittag das hölzerne Räderwerk und die Umgebung geputzt und instand gestellt werden.
STATUTEN
STATUTEN DES ÖLIVEREINS LÜTERSWIL
Unter dem Namen «Öliverein Lüterswil» besteht ein Verein nach Art. 60ff ZGB mit Sitz in Lüterswil.
Der Verein unterstützt die Betreuung, den Betrieb und den Unterhalt der Ölianlage in der Grabenöli Lüterswil, verwaltet den «Ölifonds» und fördert das Verständnis für diese vorindustrielle Anlage.
Die jeweiligen Grundeigentümer und der Staat Solothurn bleiben im Rahmen des Dienstbarkeitsvertrages vom 2. Mai 2014 Eigentümer des Gebäudes beziehungsweise der Ölieinrichtung. Für den Unterhalt an Gebäude und Anlage sowie für grössere Reparaturen bleiben die Eigentümer verantwortlich. Die Aktivitäten des Vereins müssen im Einverständnis mit den Grundeigentümern und dem Kanton sein.
Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen sein. Der Verein kann auf Vorschlag des Vorstandes Personen mit besonderen Verdiensten für die Grabenöli zum Freimitglied und solche mit besonderen Verdiensten für den Verein zum Ehrenmitglied ernennen. Sie sind vom Jahresbeitrag befreit.
Die Aufnahme eines Mitgliedes erfolgt durch eine schriftliche Beitrittserklärung. Der Austritt ist jederzeit schriftlich möglich. Der Vorstand kann die Aufnahme von Mitgliedern verweigern oder Mitglieder ausschliessen, die gegen die Interessen des Vereins handeln.
Die Organe des Vereins sind:
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Vereinsorgan. Die ordentliche Mitgliederversammlung wird jährlich einmal schriftlich einberufen. Ausserordentliche Mitgliederversammlungen finden auf Einladung des Vorstandes statt oder wenn sie von 1/5 der Mitglieder unter schriftlicher Bekanntgabe des Zweckes verlangt werden.
In die Kompetenzen der Mitgliederversammlung fallen folgende Geschäfte:
Dem Vorstand obliegen Geschäftsführung und Vertretung des Vereins sowie sämtliche Geschäfte, die nicht nach Gesetz oder Statuten der Mitgliederversammlung vorbehalten sind.
Der Vorstand besteht aus mindestens 5 Mitgliedern und konstituiert sich selbst. Der jeweilige Grundeigentümer hat ein Anrecht auf einen Sitz im Vorstand.
Der Vorstand ist bei Anwesenheit der Mehrheit seiner Mitglieder beschlussfähig. Bei Stimmengleichheit hat das Präsidium Stichentscheid (ein Co-Präsidium hat sich auf eine Meinung zu einigen).
Die Amtsdauer des Vorstandes beträgt 4 Jahre. Eine Wiederwahl ist möglich.
Der Vorstand kann Arbeitsgruppen für bestimmte Aufgaben bilden.
Die rechtsverbindliche Vertretung erfolgt durch die Präsidentin/den Präsidenten und ein Vorstandsmitglied oder durch das Co-Präsidium.
Der Vorstand legt der Mitgliederversammlung jährlich Bericht ab.
Die Vereinskasse bildet den «Ölifonds».
Die Einnahmen bestehen aus den Jahresbeiträgen der Mitglieder, den Erträgen aus dem Verkauf von Produkten und Publikationen sowie aus weiteren Beiträgen, Spenden, etc.
Aus dem «Ölifonds» werden die Betreuung, der Betrieb und kleinere Unterhalts- und Reparaturarbeiten sowie die Aktivitäten des Vereins finanziert.
Jede persönliche Haftbarkeit der Mitglieder für Verbindlichkeiten des Vereins ist ausgeschlossen.
Der Verein wird aufgelöst, wenn mindestens 3/4 der anwesenden Mitglieder dies beschliessen. Das Vereinsvermögen muss in diesem Fall der Grabenöli Lüterswil zugute kommen.
Diese Statuten wurden an der Gründungsversammlung vom 2. November 1988 genehmigt. Änderungen wurden von den Mitgliederversammlungen vom 20. September 1997 und
14. September 2024 genehmigt.